AGB
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Autowaschstraße der Fa. SUPOL-Tank Dipl. Kfm Paul Böhm eK. Fürth erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
2. Die Benutzerhinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
3. Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.
4. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.
5. Der Waschanlagenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
7. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage, o.ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Wir übernehmen keine Haftung für Personen oder Sachschäden, die bei der Benutzung der Anlage entstehen. Beschädigungen an Gebäude, Anlagen, und Geräten sind unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Behebungskosten gehen zu Lasten des Benutzers.
9. Von der Haftung ausgeschlossen sind:
• Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 33,5 cm (lt. Bild)
• Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 7,0 cm (lt. Bild)
• Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
• Fahrzeuge mit Spurenverbreiterungen
• Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen
• Von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden
• Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre
• auf Schäden an eloxierten oder verchromten Teilen (z.b. auch Felgen, etc.)
Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
10. Keine Haftung bei Schäden an abstehenden Teilen.
11. Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
12. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein der werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand 06/2014
Inhaber: Fa. SUPOL-Tank Dipl. Kfm Paul Böhm eK. Fürth